Geldsorgen als Azubi?

Der Staat hilft!

Nach der Schule beginnt mit dem Studium oder einer Ausbildung „der Ernst des Lebens.“ Nicht selten bedeutet das auch, dass du dafür dein Elternhaus verlässt – oder sogar in eine ganz andere Stadt ziehen musst. Ein Ausbildungsgehalt kann dann für deinen Unterhalt und die Miete monatlich schon schnell zu knapp bemessen sein. Doch mach dir keine Sorgen, denn der Staat unterstützt dich finanziell!

Wenn das monatliche Gehalt zu wenig zum Leben ist, haben junge Auszubildende einen generellen Anspruch auf die sogenannte Berufsausbildungshilfe (BAB). Der monatliche Höchstsatz dieser Unterstützung liegt bei 781 Euro monatlich. Sie muss im Nachhinein nicht zurückgezahlt werden. Die Voraussetzung für die staatliche Förderung in der Ausbildung ist, dass du eine staatlich anerkannte duale Ausbildung machst – also eine Lehre parallel in Betrieb und Berufsschule. Wie hoch die jeweilige Finanzspritze ausfällt, zeigt ein BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit (babrechner.arbeitsagentur.de). Dort kannst du die Förderung auch beantragen.

Wer hingegen eine schulische Ausbildung absolviert, hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – besser bekannt unter der Abkürzung BAföG. Der Höchstsatz liegt bei 754 Euro und muss ebenso wie die BAB von Schülerinnen und Schülern später nicht zurückgezahlt werden. Als Berechnungsgrundlage ist das Gehalt der Eltern maßgeblich. Der Antrag auf BAföG geht an das Amt für Ausbildungsförderung in der jeweiligen Stadt oder des Landkreises.

Eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung ist die Beantragung von Wohngeld. Dafür musst du volljährig sein und den Ablehnungsbescheid der BAB sowie einen Nachweis vorlegen, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Bist du unter 25 Jahre alt, hast du außerdem noch Anspruch auf das Kindergeld, welches deine Eltern für dich bekommen. Dieses kannst du einfordern und sogar einen Antrag auf Auszahlung auf das eigene Konto stellen.

Ein Bildungskredit mit zinsgünstigen Raten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder Leistungen nach Paragraf 27 des Sozialgesetzbuches können dir in der Ausbildung im Notfall ebenfalls finanziell weiterhelfen.